Offen ist zudem noch der Name der neuen Einheit. Sicher ist allerdings, dass Griebe mit einem Associate starten wird: Jan-Ove Becker war die letzten drei Jahre als freier Mitarbeiter für Griebe tätig und folgt ihm als Berufseinsteiger in die neue Kanzlei.
Griebe hat seit 1995 bei Taylor Wessing gearbeitet und wurde 1998 Partner. Von 2008 bis 2010 leitete er die deutsche Arbeitsrechtspraxis der Kanzlei. Zuletzt trat Griebe unter anderem in Erscheinung bei der Beratung von Google zur Übernahme von Daily Deal (mehr…).
„Jetzt warten neue Herausforderungen auf mich, die ich in meiner eigenen Kanzlei gestalten kann“, erklärte Griebe. „Insofern ist meine Entscheidung, Taylor Wessing zu verlassen, ein konsequenter Schritt.“
Bei Taylor Wessing in Hamburg verbleiben nun sieben Arbeitsrechtler, davon drei Partner. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 13 Partner und 20 Associates in der Praxisgruppe Arbeitsrecht. „Wir bedauern den Schritt von Thomas Griebe. Wir respektieren aber seine Entscheidung, künftig in eigener, kleiner Einheit tätig sein zu wollen“, sagte Praxisgruppenleiter Jörg Bausch.
Dass ein Hamburger Partner Taylor Wessing verlässt, ist eher ungewöhnlich. Der Standort zeichnet sich traditionell durch eine große personelle Stabilität aus. Im Arbeitsrecht hat es in den vergangenen Jahren jedoch durchaus Fluktuation gegeben.
So verließ beispielsweise 2008 die Düsseldorfer Partnerin Dr. Frauke Biester die Kanzlei und gründete die Arbeitsrechtsboutique Röhrborn Biester Juli (mehr…), in München wechselte Roland Falder 2011 zu Bird & Bird (mehr…). Auch der Düsseldorfer Partner Tobias Neufeld verließ Taylor Wessing 2010 in Richtung Allen & Overy (mehr…). Die Praxis konnte sich auch weiter verstärken: Von Kleiner kam 2010 der Arbeitsrechtler Oliver Bertram (mehr…).