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„Wir sind der Auffassung, dass die BVG uns nicht als Drittbeklagte in diesem Verfahren hätte benennen dürfen“, teilte Clifford Chance gegenüber JUVE mit. Die Kanzlei glaubt, dass „die Ansprüche gegen uns auf falschen Annahmen beruhen und völlig unbegründet sind.“ Sie werde ihre Position weiterhin mit aller Kraft verteidigen.