Private Sportwettenanbieter mit Redeker vor dem BVerwG erfolgreich
Der Streit um das staatliche Sportwettenmonopol geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zwei Klagen gegen das Monopol an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück verwiesen. Nachdem der Europäische Gerichtshof die bisherige Praxis in anderen Fällen in Frage gestellt hatte, hat das BVerwG die Weichen für die künftige rechtliche Auslegung im Dauerzank um das staatliche Glücksspielmonopol gestellt.
In dem Revisionsverfahren überprüfte das BVerwG die Rechtmäßigkeit von Bescheiden der Stadt Nürnberg, die verschiedenen privaten Wettanbietern den Betrieb untersagt hatte.
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