Juve Plus Urheberrechtsstreit

Peek & Cloppenburg mit Siebeke Lange vor dem EuGH erfolgreich

Peek & Cloppenburg (P&C) hat durch das Aufstellen von 'Le-Corbusier'-Möbeln in ihren Schaufenstern und Ruhezonen nicht gegen Urheberrecht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, es verletze nicht die Rechte des Urhebers, wenn urheberrechtlich geschützte Möbeln in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen oder zu Dekorationszwecken im Schaufenster aufgestellt würden - solange es nicht zu einem Verkauf dieser Möbel komme.

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Die italienische Rechteinhaberin und Polstermöbelproduzentin Cassina hatte es dagegen bereits als Rechtverletzung angesehen, dass P&C mit Hilfe der Möbel ein edles Ambiente in ihren Räumen schaffen wollte. Das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt hatten der entsprechenden Klage auch stattgegeben. Der Bundesgerichtshof aber hatte den Fall dem EuGH vorgelegt, weil die entscheidende Frage sich um die Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie drehte. Nun wird der BGH bei der weiteren Entscheidung des Falles die Meinung des EuGH zugrundelegen.

Vertreter Cassina

Patzina (Frankfurt): Dr. Andreas Bock (Urheberrecht)

Lehmpfuhl & Chambosse (Frankfurt): Hans-Joachim Chambosse

Dres. Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung)

Vertreter Peek & Cloppenburg

Siebeke Lange Wilbert (Frankfurt): Andreas Auler (Urheberrecht), Prof. Dr. Paul Lange

Ackermann und Genius-Devime (Karlsruhe): Dr. Brunhilde Ackermann (BGH-Vertretung)

Europäischer Gerichtshof, 4. Kammer

Koen Lenaerts (Kammerpräsident)

Patzina hat den Fall erst vor dem EuGH vertreten, nachdem sie Ende 2006 das Cassina-Mandat einschließlich des laufenden Prozesses von Lehmpfuhl & Chambosse übernommen hatte. Dr. Rolf-Siegfried Lehmpfuhl hatte den italienischen Möbelhersteller zuvor seit den 1960er Jahren in Deutschland betreut.

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