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Über die Akteneinsicht zum Zwecke kartellrechtlicher Schadensersatzklagen wird schon länger vor nationalen und internationalen Gerichten erbittert gestritten. Kronzeugenanträge enthalten detaillierte Informationen, die den Klägern die Beweisführung erheblich erleichtern. Eine abschließende Klärung des Komplexes ist nicht in Sicht. Das OLG-Verfahren wirft einen neuen Aspekt auf, nämlich die Einsicht von Zivilgerichten in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft.