Juve Plus

Folgenreiche Einblicke

Zivilgerichte haben ein Einsichtsrecht in die Akten über Kartellordnungswidrigkeiten und damit auch auf die sogenannten Kronzeugenanträge. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Hamm dies bereits zum Jahresende 2013 entschieden. Der Beschluss hat für reichlich Aufsehen unter Kartellrechtlern gesorgt. Von einer „sehr überraschenden und bemerkenswerten" Entscheidung ist die Rede.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Über die Akteneinsicht zum Zwecke kartellrechtlicher Schadensersatzklagen wird schon länger vor nationalen und internationalen Gerichten erbittert gestritten. Kronzeugenanträge enthalten detaillierte Informationen, die den Klägern die Beweisführung erheblich erleichtern. Eine abschließende Klärung des Komplexes ist nicht in Sicht. Das OLG-Verfahren wirft einen neuen Aspekt auf, nämlich die Einsicht von Zivilgerichten in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema