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JUVE: Sie halten den Referentenentwurf für das Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit, der Anfang Dezember im Bundeskabinett verabschiedet wurde, für „verfassungsrechtlich hochproblematisch“. Warum?
Dr. Wolfgang Lipinski: Kern der geplanten Regelungen ist die Auflösung einer Tarifkollision nach dem betrieblichen Mehrheitsprinzip. Künftig soll nur ein Tarifvertrag im Betrieb Anwendung finden, nämlich der der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. So wird das Streikrecht und damit die Existenz der Spartengewerkschaften mittelbar ausgehebelt, da Minderheitentarifverträge nicht rechtmäßig erstreikt werden können. Dementsprechend spricht viel für eine Verfassungswidrigkeit.