Es gibt kein singuläres Ereignis, warum Hengeler ihr Prestigemandat verlor. Es ist eine Verkettung von Umständen, an deren Ende die Entscheidung des Bankvorstands stand, künftig Linklaters auch im Außenverhältnis zu vertrauen. Für die Deutsche Bank war Hengeler im Fall Kirch die Kanzlei fürs Grobe. Und es waren Heckel und Meier, deren gesenkten Häupter im Dezember 2012 zum Sinnbild der Niederlage der Deutschen Bank im Prozess vor dem Oberlandesgericht München wurden.
Hengeler füllte die Rolle als gemeinsame Vertreterin von Deutscher Bank und Breuer lange Zeit souverän und ohne Sperrfeuer aus. Als die Co-Prozessbevollmächtigte Sernetz Schäfer im Frühjahr 2012 das gemeinsame Mandat wegen eines nicht zu überbrückenden Interessenskonflikts niederlegte, reagierte Hengeler abgeklärt: Man sei allein im Außenverhältnis bei der Abwehr von Ansprüchen tätig sind, ein Konflikt zwischen der Bank und Breuer sei davon nicht berührt.
Aus heutiger Sicht muss man sagen: Die Kanzlei setzte auf die harte Kampflinie, letztlich ohne Fortune. Ihre zweifelsohne herausragende Prozesspraxis war von ihren rechtlichen Argumenten überzeugt und hätte – trotz der Niederlage vor dem OLG – damit möglicherweise vor dem BGH Erfolg gehabt. Doch bankintern geriet Hengeler immer weiter ins Abseits: Vorstand und Aufsichtsrat wollten den Fall mit einer neuen Beraterin vom Tisch haben. So kam Linklaters ins Mandat, auch durch einen Ex-Partner im Innersten der Banktürme: Seit Februar ist der Ex-Linklaters-Partner Florian Drinhausen neuer Co-Deputy General Counsel für Deutschland. Mit der Personalie musste Hengeler ahnen, dass ihr Einfluss im Fall Kirch schwindet – wie es jetzt geschah.