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Anwaltverein und Rechtsanwaltskammer wollen gesetzlich vorschreiben, dass in jedem der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts künftig mindestens ein Anwalt sitzt. Begründung: Das Hohe Haus verzichtet sonst ohne Not auf die wertvolle Kompetenz der Anwälte. Die Politik und das Verfassungsgericht selbst reagieren verhalten auf diesen Vorschlag. Zu Recht.