Kommentar

Das Bundesverfassungsgericht braucht keine Anwälte auf der Richterbank

Anwaltsverein und Rechtsanwaltskammer wollen gesetzlich vorschreiben, dass in jedem der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts künftig mindestens ein Anwalt sitzt. Begründung: Das Hohe Haus verzichtet sonst ohne Not auf die wertvolle Kompetenz der Anwälte. Die Politik und das Verfassungsgericht selbst reagieren verhalten auf diesen Vorschlag. Zu Recht.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Anwaltverein und Rechtsanwaltskammer wollen gesetzlich vorschreiben, dass in jedem der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts künftig mindestens ein Anwalt sitzt. Begründung: Das Hohe Haus verzichtet sonst ohne Not auf die wertvolle Kompetenz der Anwälte. Die Politik und das Verfassungsgericht selbst reagieren verhalten auf diesen Vorschlag. Zu Recht. 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de