IP-Gerichte

Hamburgs guter Ruf in Gefahr

Die mit Abstand am häufigsten empfohlene deutsche Eingangsinstanz im Marken- und Wettbewerbsrecht ist das Landgericht Hamburg. Der Hansestadt drohen nun aber Kratzer an ihrem Image als herausragender IP-Gerichtsstandort. Dafür sorgen lange Verfahrensdauern in der nächsten Instanz. Dies förderte eine Umfrage des JUVE-Verlags zutage.

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Zahlreiche bekannte Marken- und Wettbewerbsrechtler bewerteten die spezialisierten Kammern der Hansestadt in der Umfrage auf der Schulnotenskala mit durchschnittlich 1,9. Das gute Ergebnis ist insofern wenig überraschend, da Hamburg im Gewerblichen Rechtsschutz eine lange Tradition hat. Insbesondere die drei Zivilkammern 12, 15 und 27 werden für ihre Spezialisierung und Schnelligkeit schon seit Langem gelobt. Das bescherte der Hansestadt in der Vergangenheit regen Zulauf, wenn IP-Anwälte den Gerichtsstand wählen konnten. Doch dieser Standortvorteil steht derzeit auf der Kippe. Denn bereits seit mehreren Jahren stellen lange Verfahrensdauern bei den beiden spezialisierten Senaten des Hanseatischen Oberlandesgerichts die Geduld von IP-Anwälten auf eine harte Probe.

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