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Am UPC werden die Patentrichter ausschließlich abhängig von der Instanz bezahlt, für die sie arbeiten. Ein Richter am Gericht erster Instanz bekäme für eine Vollzeittätigkeit pro Jahr 132.000 Euro, eine Richter am Berufungsgericht 144.000 Euro. Alter, Erfahrung und Familienstand würde demnach keine Rolle spielen. Auch würde es keinen Unterschied machen, ob die Richter juristisch oder technisch qualifiziert sind. Informationen aus deutschen Patentkreisen zufolge soll das Richtergehalt mit 13 Prozent versteuert werden.